Windenergieanlagen - Unterscheidungsmöglichkeiten
Windenergieanlagen können nach verschiedenen Gesichtspunkten differenziert werden. Ausgehend von der Leistungsfähigkeit der einzelnen Windkraftwerke kann eine Unterscheidung nach den Leistungsklassen erfolgen. Dabei besteht die Möglichkeit, die Differenzierung in drei oder vier verschiedene Klassen vorzunehmen, je nachdem, wie detailliert diese sein soll.
Liegen Windenergieanlagen im Leistungsbereich lediglich einiger Kilowatt, dann ist von Kleinstwindenergieanlagen die Rede. Klein-Windenergieanlagen weisen einen Leistungsbereich bis zu 50 Kilowatt auf und sind zudem durch einen Rotordurchmesser von bis zu 16 Metern gekennzeichnet. Mittlere Windenergieanlagen haben einen Rotordurchmesser zwischen 17 und 45 Metern. Sie können bis zu 500 Kilowatt elektrische Energie produzieren. Die Großanlagen hingegen erreichen einen Leistungsbereich von mehreren Megawatt. Der Rotordurchmesser liegt bei diesen Windenergieanlagen bei bis zu 100 Metern.
Kleinstwindenergieanlagen haben ein großes Potenzial für die Zukunft, da diese für den Heimgebrauch genutzt werden können. Das bedeutet, Hausbesitzer können sich an ihrem eigenen Haus eine Kleinstwindkraftanlage installieren lassen und somit ihren eigenen umweltfreundlichen Strom erzeugen.
Nach Einschätzung des Bundesverbandes WindEnergie e. V. können den Kleinwindanlagen Windräder mit einer Leistung von bis zu 10 Kilowatt zugeordnet werden. Diese eignen sich besonders gut als umweltfreundliche Möglichkeit der privaten Stromversorgung. Denn immer mehr Menschen halten aufgrund der aktuellen Diskussion um den Klimawandel sowie aufgrund der steigenden Energiepreise nach einer derartigen Alternative um. Die Kleinwindanlagen haben in der Regel einen Turm, der nicht größer als 20 Meter ist und sind mit einem Rotor ausgestattet, dessen Durchmesser nicht größer als fünf Meter ist. In Deutschland sind sie bislang kaum rentabel.
Aus diesem Grund werden sie auch derzeit kaum genutzt. Anders stellt sich das Bild über die Nutzung von Kleinwindanlagen jedoch in den USA und Großbritannien dar. In diesen Ländern wird der Einsatz der kleinen Windräder gefördert, weshalb sie dort von vielen genutzt werden und das Landschaftsbild prägen. Zudem spielen sie vor allem in Entwicklungs- und Schwellenländern eine wichtige Rolle für die Stromerzeugung, die fernab von öffentlichen Stromnetzen erfolgt. Sie benötigen im Gegensatz zu Dieselgeneratoren keinen Treibstoff, weshalb sie zusätzlich attraktiv werden. Die Kosten für eine Kleinwindanlage liegen zwischen 2.500 und 8.000 Euro je Kilowatt auf hohem Niveau. Sollte sich eine Trendwende abzeichnen und die Nachfrage nach den Kleinwindenergieanlagen steigen und zudem die Fertigung optimierter Anlagen in großen Stückzahlen erfolgen, ist durchaus mit einem Nachlass der Preise zu rechnen.
Die Preisspanne resultiert aus der Vielzahl der unterschiedlichen Anbieter von Kleinwindanlagen. Außerdem werden verschiedene Anlagentechniken sowie –bauweisen genutzt. Ein weiterer Vorteil der Kleinwindanlage ist die nahezu unbegrenzte Einsatzmöglichkeit. Beispielsweise kann eine kleine Anlage im Vorgarten, auf einem Häuserdach oder auch bei größeren Liegenschaften oder landwirtschaftlichen Betrieben aufgestellt werden, um Strom zu erzeugen.
Dieser erzeugte Strom steht dann für den Eigengebrauch zur Verfügung. Er kann aber auch, sollte die Menge des erzeugten Stroms den Bedarf überschreiten, in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden. Für die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien sind Vergütungssätze im Erneuerbare Energien Gesetz genau vorgeschrieben. Sollte sich der Besitzer einer Kleinwindanlage jedoch für das sogenannte Netmetering entscheiden, dann läuft der Stromzähler rückwärts, sobald Strom in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Dem Eigentümer der Kleinwindanlage ist es somit möglich, seine Stromrechnung zu reduzieren.
Allerdings steht vor dem Bau und dem Betrieb einer Kleinwindanlage die Genehmigung durch die zuständige Behörde. Die Genehmigungspraxis ist jedoch in Deutschland sehr uneinheitlich geregelt, so dass sich das Einholen einer Genehmigung als aufwendig erweisen kann. Bundesweit einheitlich geregelt, dass formal Kleinwindanlagen bauliche Anlagen nach §29 Baugesetzbuch (BauGB) sind.
Des Weiteren sind die Bestimmungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), der Technischen Anleitung (TA) sowie zu Lärm und Schattenwurf zu beachten. Alle Regelungen, die darüber hinaus gehen, sind in den Bauordnungen der jeweiligen Bundesländer festgeschrieben.
