Unterscheidung nach Windklassen


Die verschiedenen Windenergieanlagen können für unterschiedliche Windklassen (Typenklassen) zugelassen werden. Bezüglich der Windklassen gibt es differente Klassifizierungsmöglichkeiten. International ist die Normung IEC, sie steht für die International Electrotechnical Commission, am gebräuchlichsten.

In Deutschland gibt es eine zweite Normierungsmöglichkeit. Die Einteilung des Deutschen Institutes für Bautechnik (DIBt) nimmt eine Unterscheidung in unterschiedliche Windzonen vor. Dabei erfolgt eine Differenzierung in vier unterschiedliche Windzonen, in welchen die Windenergieanlagen verschiedenen Belastungen ausgesetzt sind und entsprechend konzipiert sein müssen. Die Windlastzonen werden nach den jeweiligen Bundesländern aufgelistet. Innerhalb eines Bundeslandes können unterschiedliche Windzonen auftreten. Daraus ergibt sich die folgende Zusammenstellung:

 

Bundesland

Kreise

Windzone

Schleswig-Holstein

Segeberg, Plön, Stormarn, Herzogtum Lauenburg, kreisfreie Städte Kiel, Lübeck, Neumünster, Ostholstein

2

 

Schleswig-Flensburg, Rendsburg-Eckernförde, Pinneberg, Steinburg, Ostholstein

3

 

Schleswig-Flensburg, Nordfriesland, Dithmarschen, Ostholstein

4

Hamburg

Hamburg

2

Niedersachsen

Rotenburg Wümme

2

 

Wesermarsch, Stade, Leer, Ammerland, Oldenburg, Osterholz, kreisfreie Städte Oldenburg, Delmenhorst

3

 

Aurich, Wittmund, Friesland, Cuxhaven, kreisfreie Städte Emden, Wilhelmshaven

4

Niedersachsen

Osnabrück, kreisfreie Stadt Osnabrück, Schaumburg, Hameln-Pyrmont, Hildesheim, Holzminden, Northeim, Göttingen

1

 

Emsland, Grafschaft Bentheim, Cloppenburg, Vechta, Diepholz, Verden, Harburg, Lüneburg, Soltau-Fallingbostel, Uelzen, Lüchow-Dannenberg, Celle, Nienburg, Hannover, Gifhorn, Peine, Helmstedt, Wolfenbüttel, Goslar, Osterode am Harz, kreisfreie Städte Hannover, Wolfsburg, Brauchschweig, Salzgitter, Osnabrück, kreisfreie Stadt Osnabrück, Schaumburg, Hameln-Pyrmont, Hildesheim

2

Freie Hansestadt Bremen

Stadt Bremen

3

 

Stadt Bremerhaven

4

Nordrhein-Westfalen

Münster, Düsseldorf, Detmold, Arnsberg, Köln

1

 

Münster, Düsseldorf, Detmold, Köln

2

Hessen

Hessen

1

Rheinland-Pfalz

Cochem-Zell, Bernkastel-Wittlich, Trier-Saarburg, kreisfreie Stadt Trier, Mayen-Koblenz, kreisfreie Stadt Koblenz, alle übrigen Kreise und kreisfreien Städte, die nicht in Windzone 2 sind

1

 

Ahrweiler, Daun, Bitburg-Prüm, Cochem-Zell, Bernkastel-Wittlich, Trier-Saarburg, kreisfreie Stadt Trier, Mayen-Koblenz, kreisfreie Stadt Koblenz

2

Baden-Württemberg

Karlsruhe, Stuttgart, Freiburg, Tübingen

1

 

Tübingen

2

Bayern

Oberfranken, Mittelfranken, Niederbayern, Oberpfalz, Schwaben, Oberbayern

1

 

Schwaben, Oberbayern

2

Saarland

Saarland

1

Berlin

Berlin

2

Brandenburg

Brandenburg

2

Mecklenburg-Vorpommern

Nordwestmecklenburg, Ludwigslust, Parchim, Müritz, Mecklenburg-Strelitz, Güstrow, Demmin, Ostvorpommern, Uecker-Randow, kreisfreie Städte Greifswald, Neubrandenburg, Schwerin

2

 

Nordwestmecklenburg, Bad Doberan, Nordvorpommern, kreisfreie Städte Wismar, Rostock, Stralsund, Rügen, Ostsee

3

 

Rügen, Ostsee

4

Sachsen

Sachsen

2

Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt

2

Thüringen

Schmalkalden-Meiningen, Hildburghausen, kreisfreie Stadt Suhl, Wartburg

1

 

Wartburg, Eichsfeld, Nordhausen, Unstrut-Hainich-Kreis, Kyffhäuserkreis, Sömmerda, Gotha, Ilmkreis, Weimarer Land, Greiz, Saale-Holzland-Kreis, Saalfeld Rudolstadt, Altenburger Land, Saale-Orla-Kreis, kreisfreie Städte Erfurt, Weimar, Jena, Gera, Eisenach

2



Die Internationale Elektrotechnische Kommission hat den Hauptsitz in Genf und arbeitet von dort aus als eine internationale Normierungsorganisation. Sie legt Normen sowohl im Bereich der Elektrotechnik als auch im Bereich der Elektronik fest. Bereits 1906 wurde die IEC gegründet. Der ursprüngliche Hauptsitz war in London, doch 1948 zog die Organisation nach Genf um.

Die Windklassen, die die IEC festgelegt hat, spiegeln die Auslegung der Anlage für windstarke und windschwache Gebiete wider. In der Regel verfügen Windkraftanlagen in den höheren Klassen größere Rotordurchmesser sowie über einen höheren Turm bei der gleichen Nennleistung. Je höher die Windklasse ist, in welche die Windkraftanlage eingestuft wird, desto weniger Wind ist vorhanden. Als Bezugswerte für die Ermittlung wird neben der durchschnittlichen Windgeschwindigkeit in Nabenhöhe ein Extremwert der Windgeschwindigkeit verwendet, der jedoch statistisch nur ein Mal im 10-Minuten-Mittel der vergangenen 50 Jahre auftritt. Die Einordnung der verschiedenen Windklassen nach der Windgeschwindigkeit sieht folgendermaßen aus:

Ausgehend von der IEC-Einteilung gibt es vier verschiedene Windklassen. Diese werden hinsichtlich der Windgeschwindigkeit unterschieden. In der IEC-Windklasse I liegt die durchschnittliche Windgeschwindigkeit bei 10 Meter je Sekunde (m/s). Der 50-Jahres-Extremwert liegt hingegen bei 50 m/s. In der Windklasse II liegt der 50-Jahres-Extremwert bei 42,5 m/s. Die durchschnittliche Windgeschwindigkeit liegt bei 8,5 m/s. In der Klasse III liegt diese bei 7,5 m/s und in der vierten Windklasse bei 6 m/s. Der 50-Jahres-Extremwert liegt bei der Windklasse III bei 37,5 m/s und in der Windklasse IV bei 30 m/s.