Stromgrundversorgungsverordnung StromGVV
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz – Stromgrundversorgungsverordnung StromGVV
Immer wieder geben Verbraucher an, sie würden den Stromanbieter aus Angst vor Versorgungsausfällen nicht wechseln. Und immer wieder reagieren Experten mit der Antwort, sie seien gesetzlich davor geschützt. Dieser gesetzliche Schutz gilt auch für den Wechsel zu einem Ökostrom-Anbieter. Sollte es zu Versorgungsengpässen des neuen Versorgers kommen oder der Wechsel nicht so schnell verlaufen wie geplant, springt der jeweilige Grundversorger ein und beliefert die Kunden zwischenzeitlich mit Strom. Das Gesetz, dass diese Regelung beinhaltet ist die Stromgrundversorgungsverordnung StromGVV.
Versorgungsängste sind bei einem Stromanbieterwechsel, sei es zu einem herkömmlichen oder zu einem Ökostromanbieter, immer wieder ein Thema. Obwohl die Verbraucher diesbezüglich keine Ängste haben müssten, denn die durchgehende Versorgung mit elektrischer Energie ist in der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz, welche kurz Stromgrundversorgungsverordnung StromGVV heißt, geregelt. Darin sind Regelungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden sowie für die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz festgeschrieben. Die Verordnung trat im November 2006 in Kraft.
Im Detail heißt das, die StromGVV legt die allgemeinen Konditionen fest, zu denen die Stromversorgungsunternehmen Haushaltskunden aus dem Niederspannungsnetz zu allgemeinen Preisen mit Strom zu beliefern haben. Dies bezieht sich auf die Grundversorgung nach Paragraf 36 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes. Diese allgemeinen Bestimmungen werden im Grundversorgungsvertrag zwischen den jeweiligen Grundversorgern und den Stromkunden festgeschrieben und sind demzufolge für beide Seiten bindend. Des Weiteren ist in der StromGVV geregelt, welche Bedingungen für die Ersatzversorgung nach §38, Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes bindend sind. Der Vorläufer der Stromgrundversorgungsverordnung war die ABEltV (Strom). Da die StromGVV im November 2006 in Kraft getreten ist, gilt diese für alle nach dem 12. Juli 2005 abgeschlossenen Versorgungsverträge, die nicht bereits bis zum 06. November 2006 wieder beendet waren.
