Sicherheit von Windkraftanlagen
Geht es um technische Anlagen, darf die Frage nach der Sicherheit nicht außen vor gelassen werden. Doch wie steht es mit der Sicherheit von Windenergieanlagen? Durchschnittlich sind Anlagen, die Strom mit Hilfe von Windenergie herstellen, zu 98,5 Prozent verfügbar. Dass bedeutet, sie sind lediglich rund sieben Tage innerhalb eines Jahres aufgrund technischer Schwierigkeiten außer Betrieb. Die durchschnittlichen Stillstandszeiten bei Großkraftwerken liegen hingegen bei mehreren Wochen im Jahr.
Verschiedene Behörden sind besonders daran interessiert, dass die Windenergieanlagen zuverlässig und technisch einwandfrei laufen. Zum einen ist in diesem Zusammenhang auf die Versicherungswirtschaft zu verweisen, die im Falle eines Maschinenausfalles die Schadensregulierung übernimmt. Verständlicherweise besteht diese Branche auf eine gewisse Zuverlässigkeit der Maschinen. Aus diesem Grund werden regelmäßige und umfangreiche Prüfungen und Sicherheitskontrollen durchgeführt, über deren Ausgang die versicherungswirtschaft sowie die genehmigende Behörde Auskunft erhalten. Beispielsweise ist die Genehmigungsbehörde dafür zuständig, festzulegen, wie oft und in welchen Abständen die Windenergieanlagen durch Sachverständige geprüft werden müssen. Diese Festlegung erfolgt bereits im Rahmen der Baugenehmigung. Die ‚wiederkehrende Prüfung‘ muss alle zwei bis vier Jahre wiederholt werden. Maßgeblich für die Sicherheit von Windenergieanlagen verantwortlich ist die Richtlinie für Windenergieanlagen des Deutschen Instituts für Bautechnik. Ausgehend von den Inhalten der Richtlinie erhalten die Windkraftanlagen eine Typenprüfung, die von Zertifizierungsinstitutionen durchgeführt wird, zu denen unter anderem Lloyd sowie der TÜV gehören.
Im Zuge einer Typenüberprüfung werden drei Elemente bewertet. Zunächst erfolgt eine Prüfung der Konstruktionsunterlagen, woran sich die Überprüfung der Herstellung, des sogenannten Qualitätsmanagements anschließt. Abschließend ist die Bewertung des Prototypentest zu nennen. Haben Windenergieanlagen diese Typenprüfung nicht durchlaufen, sind sie, bis auf wenige Ausnahmen, nicht genehmigungsfähig. Als Ausnahmen gelten Prototypen, für die Einzelgenehmigungsverfahren erforderlich sind. Grundlage einer erfolgreichen Prüfung ist zudem, dass sie von einem anerkannten Sachverständigen durchgeführt wird. Diesem müssen wiederum alle notwendigen Informationen und technischen Dokumentationen zur Verfügung stehen. Die dafür geltenden Richtlinien hat der Sachverständigen-Beirat im Bundesverband Windenergie herausgegeben.
Vom Institut für Solare Energieversorgungstechnik liegt eine Studie über die Ursache von Störungen an Windenergieanlagen zwischen 1992 und 2007 vor. Ausgehend von den Ergebnissen waren 7,55 Prozent der Störungen auf eine unbekannte Ursache zurückzuführen. 5,16 Prozent wurden durch Stürme und deren Folgeschäden hervorgerufen. 6,54 Prozent der Störungen waren auf das Netz und 3,22 Prozent auf den im Winter auftretenden Eisansatz zurückzuführen. Weitere Ursache von Störungen waren mit 3,66 Prozent Blitze, mit 3,38 Prozent Bauteillockerungen sowie mit 36,68 Prozent Bauteildefekte. Die Bauteildefekte stellten die prozentual häufigste Ursache von Störungen dar. In 22,79 Prozent der verzeichneten Anlagenstörungen waren Probleme bei der Anlagenregelung ursächlich. Andere Ursachen, die nicht alle einzeln aufgeführt werden konnten, schlugen mit insgesamt 11,02 Prozent zu Buche.
