Erneuerbare Energien: Schluss mit der Geisterfahrt
Nachricht vom 25.1.2012
Erneuerbare Energien: Schluss mit der Geisterfahrt
Der BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) forderte die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP auf, sich klar zum Fortbestand des Erneuerbare-Energien Gesetzes (EEG) in seiner jetzigen Form zu bekennen. Gegenteilige Erklärungen von Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler sieht BUND-Vorsitzender Hubert Weiger als „inakzeptable klimapolitische Geisterfahrt“, wie einer gestrigen Pressemitteilung des BUND zu entnehmen ist.
Vergütung und Umlage unbedingt nötig
„Rösler torpediert das deutsche Klimaschutzziel, bis 2020 die CO2-Emissionen um 40 Prozent zu verringern. Das einzige Gesetz, das die Energiewende und den Klimaschutz derzeit voranbringt, ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Die Forderung von Rösler und anderen nach Abschaffung des Erneuerbare-Energien-Gesetztes bedeutet die komplette Abkehr vom erfolgreichen Weg in eine zukunfsfähige Stromerzeugung. CDU/CSU und FDP sollten stattdessen endlich Vorschläge auf den Tisch legen, wie die Energiewende und der Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigt werden kann“, so Weiger.
Für den BUND ist die garantierte Einspeisevergütung für regenerativ erzeugten Strom das wichtigste Instrument für das Vorantreibern der Energiewende von vielen Investoren – und zu diesen gehören inzwischen auch Bürgerwindparks und Energiegenossenschaften.
„Die gesicherte Vergütung für Strom aus erneuerbaren Quellen sorgt für die erforderliche Dynamik beim Ausbau der erneuerbaren Energien. Und dieses Instrument funktioniert nur, wenn die Förderung nicht beschränkt wird. Deshalb darf es auch keine Deckelung der EEG-Umlage geben“, erklärt Weiger.
Erforderliche Maßnahmen
Wer gegen die zu starke Belastung der Verbraucher durch die EEG-Umlage ist, der müsse die derzeit geltenden Ausnahmeregelungen für energieintensive Betriebe abschaffen und die Kosten für den regenerativ erzeugten Strom gerechter verteilen, so der Vorsitzende vom BUND.
Außerdem ist es laut Weiger erforderlich, das EEG regelmäßig auf seine Auswirkungen zu prüfen. Beispielsweise die Biogas-Förderung müsse auf kleine und effiziente Anlagen, die vorrangig Reststoffe anstatt Mais nutzen, beschränkt werden.
Zudem sei es richtig, nach dem Ausbauboom im vergangenen Jahr die Höhe der Förderung für Photovoltaik-Anlagen auf den Prüfstand zu stellen – sinnvolle Aussagen hierzu seien jedoch noch nicht möglich, da das novellierte EEG erst Anfang 2012 in Kraft trat.
Pressemitteilung des BUND vom 24.01.2012

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