Zusammensetzung der Ökostrom Preise
Die Strompreise für Ökostrom setzen sich in Deutschland aus vielen Bestandteilen zusammen, die zudem für Privat- und Gewerbekunden variieren können. Im Folgenden wird daher die typische Zusammensetzung des Strompreises für Privatkunden beschrieben. Der prozentuale Anteil einzelner Bestandteile ist dabei nur eine grobe Schätzung und wird je nach Stromanbieter unterschiedlich ausfallen.
Den höchsten Anteil machen die Stromerzeugungspreise aus, also die tatsächlichen Strompreise. Dies ist in der Regel der Anteil, mit dem von den Stromanbietern Gewinn erzielt wird, da die anderen Anteile staatlich regulierte Kosten sind, die nicht direkt vom Anbieter beeinflusst werden können. Insgesamt ist das etwa ein Drittel des gesamten Ökostrom Preises.
Zwei Drittel des Ökostrom Preises sind staatlich geregelt
Obwohl der Stromerzeugungspreis für sich genommen der höchste Anteil ist, setzt sich der Großteil der Kosten aus diversen staatlich regulierten Beiträgen zusammen, die in den endgültigen Preis mit einfließen. Der zweithöchste Anteil am Ökostrom Preis ist das Netznutzungsentgelt, das an die Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber für die Netznutzung gezahlt wird. Dieses Entgelt wird von staatlicher Seite aus festgelegt, um wettbewerbshindernde Entgelte von Stromanbietern, die gleichzeitig auch Netzbetreiber sind, zu verhindern, und macht etwa ein Viertel des Gesamtpreises aus.
Hinzu kommen mehrere Steuerabgaben, da neben der Mehrwertsteuer auf den Verbrauch von Strom in Deutschland auch eine Stromsteuer erhoben wird. Steuern machen somit zusammen einen etwa ebenso großen Anteil wie das Netznutzungsentgelt, also etwa ein Viertel, aus.
Die restlichen Bestandteile wirken sich mit nur etwas mehr als einem Zehntel Anteil daher vergleichsweise gering auf den gesamten Ökostrom Preis aus. Darunter fallen die Konzessionsabgaben und die Umlagen aus dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz sowie dem Erneuerbare-Energien-Gesetz.
Die Konzessionsabgaben werden an die Kommunen geleistet, da diese den Energieversorgern die öffentlichen Verkehrswege zur Verlegung und zum Betrieb von Leitungen zur Nutzung bereitstellen. Dieser Betrag ist zudem abhängig von der Größe der Gemeinde des zu versorgenden Endkunden, wobei der Betrag höher ausfällt, je größer die Gemeinde ist. Der Höchstbetrag liegt bei 2,39cent/kWh in Gemeinden mit mehr als 500.000 Einwohnern.
Die verbliebenen zwei Bestandteile des Ökostrom Preises sind die KWK- und EEG-Umlagen, die allen Verbrauchern entsprechend ihrer zu Grunde liegenden Gesetze berechnet wird, um den Ausbau des Anteils von KWK und erneuerbaren Energien im deutschen Stromnetz zu fördern. Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung zählt ebenso wie erneuerbare Energien zu den umweltfreundlicheren Energieerzeugungsmethoden, auch wenn zur Verbrennung fossile Brennstoffe oder Erdgas zum Einsatz kommen können. Die Höhe dieser Umlagen wird für jedes Jahr neu festgelegt.
Ökoaufpreis für Ökokunden
Ökostrom Preise enthalten aber oftmals noch eine weitere Komponente zusätzlich zu den Basispreisbestandsteilen, insbesondere dann, wenn das jeweilige Ökostromprodukt über ein Zertifikat von z.B. Grüner Strom Label oder nach dem Fondsmodell des EnergieVision e.V. verfügt. Dann wird ein weiterer Beitrag pro verbrauchte Kilowattstunde berechnet, der anschließend ausschließlich zur Förderung von neuen Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien verwendet wird. Dieser Beitrag ist abhängig vom Stromanbieter sowie den eventuellen Mindestförderungsbeträgen der Zertifikatsstelle.
