Grundlastkraftwerke
Die Grundvoraussetzung der Einordnung als ein Grundlastkraftwerk ist eine Mindestauslastung von mehr als 50 Prozent. Als Grundlastkraftwerke werden zudem die Anlagen eingestuft, die sich hauptsächlich durch fixe Kostenbestandteile, die in der Regel durch die Kapitalkosten gestellt werden, auszeichnen. In der Regel weisen diese Kraftwerke auch die niedrigsten Stromentstehungskosten auf. Da diese Kraftwerke vor allem der kontinuierlichen Abdeckung der Grundlast dienen, werden an sie keine Ansprüche der schnellen Regelbarkeit gestellt.
Unterscheidung nach Bauarten
- Laufwasserkraftwerke
- Gezeitenkraftwerke
- Strom-Boje
- Wellenkraftwerk
