Gesetzliche Grundlagen für Ökostrom
Die Erzeugung von Ökostrom ist an verschiedene Gesetzesgrundlagen gebunden, die erfüllt werden müssen. Die wohl bekannteste Grundlage ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) aus dem Jahr 2009. Doch darüber hinaus existieren weitere wichtige Gesetze und Verordnungen, die wir Ihnen in einer informativen Übersicht zusammenstellen.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG
Auf der Agenda des EEG, des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien steht die nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung ganz oben, wobei diese im Interesse des Klima- und Umweltschutzes erfolgen soll. Des Weiteren sollen die volkswirtschaftlichen Kosten gesenkt, fossile Energieträger geschont und zu einer Weiterentwicklung der umweltfreundlichen Stromerzeugung beigetragen werden. Das EEG dient demnach vor allem dem Klimaschutz. weiterlesen
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Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung BioSt-NachV
Die Verordnung legt die Anforderungen fest, die für eine nachhaltige Herstellung von flüssiger Biomasse, die wiederum für die Stromerzeugung genutzt wird, gelten. Dabei werden die Regeln, welche bereits durch das EEG bezüglich der Stromerzeugung aus flüssiger Biomasse getroffen wurden, beibehalten. Neben allgemeinen Bestimmungen werden Nachhaltigkeitsanforderungen sowie Bestimmungen zur Nachweisführung geregelt. weiterlesen
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Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts
Das EnWG bildet eine der wichtigsten Grundlagen der allgemeinen Stromversorgung, in welchen Bereich ebenfalls die Versorgung mit Ökostrom gehört. Denn aus der Beschreibung des Zwecks dieses Gesetzes geht hervor, dass es eine sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und zudem umweltfreundliche Versorgung der Allgemeinheit mit Strom und Gas sicher stellen soll. In dem 2005 in Kraft getretenen Gesetz wird zudem festgelegt, welche Aufgaben Energieversorgungsunternehmen zukommen. weiterlesen
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Stromgrundversorgungsverordnung StromGVV
Immer wieder geben Verbraucher an, sie würden den Stromanbieter aus Angst vor Versorgungsausfällen nicht wechseln. Und immer wieder reagieren Experten mit der Antwort, sie seien gesetzlich davor geschützt. Dieser gesetzliche Schutz gilt auch für den Wechsel zu einem Ökostrom-Anbieter. Sollte es zu Versorgungsengpässen des neuen Versorgers kommen oder der Wechsel nicht so schnell verlaufen wie geplant, springt der jeweilige Grundversorger ein und beliefert die Kunden zwischenzeitlich mit Strom. Das Gesetz, dass diese Regelung beinhaltet ist die Stromgrundversorgungsverordnung StromGVV. weiterlesen
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