Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts
Das EnWG bildet eine der wichtigsten Grundlagen der allgemeinen Stromversorgung, in welchen Bereich ebenfalls die Versorgung mit Ökostrom gehört. Denn aus der Beschreibung des Zwecks dieses Gesetzes geht hervor, dass es eine sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und zudem umweltfreundliche Versorgung der Allgemeinheit mit Strom und Gas sicher stellen soll. In dem 2005 in Kraft getretenen Gesetz wird zudem festgelegt, welche Aufgaben Energieversorgungsunternehmen zukommen.
Das Gesetz
Das Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts verfolgt genau definierte Ziele. Neben der sicheren, preisgünstigen, verbraucherfreundlichen, effizienten und umweltfreundlichen Versorgung mit Strom und Gas dient das Gesetz der Sicherstellung eines sicheren und unverfälschten Wettbewerbs. Dies bezieht sich ebenfalls sowohl auf die Versorgung mit Strom als auch mit Gas, wobei ersteres im Hinblick auf Ökostrom entscheidend ist. Ein weiteres Ziel ist die Sicherung eines langfristig angelegten Betriebs von Versorgungsnetzen, an welche zusätzlich der Anspruch Leistungsfähigkeit sowie Zuverlässigkeit angelegt wird. In den Zielen des EnGW ist außerdem formuliert, die Umsetzung und Durchsetzung in der gesamten europäischen Gemeinschaft voranzutreiben.
Für die Durchsetzung der verschiedenen Ziele nutzt das Gesetz unterschiedliche Mittel, die sich an den jeweiligen Anforderungen orientieren.
Zu nennen sind in diesem Zusammenhang erstens die Genehmigungs- und Anzeigepflicht, zweitens die Regulierung des Netzbetriebs und drittens die Versorgung von Letztverbrauchern durch Kontrahierungszwänge, die schlussendlich und viertens durch die verschiedenen Durchführungsverordnungen ergänzt werden. Das erstgenannte Durchsetzungsmittel, die Pflichten, besagt beispielsweise, dass das EnWG vorschreibt, für den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes eine Genehmigung einzuholen.
Der Fassung des EnWG von 2005 gingen das Energiewirtschaftsgesetz von 1935, das Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts aus dem Jahr 1998, in welchem unter anderem bereits ein europarechtlicher Hintergrund berücksichtigt wurde sowie die erste Änderungs-Novelle aus dem Jahr 2003 voraus.
Im eigentlichen Sinn stellt die Gesetzesfassung aus 2005 die zweite Novelle des 1998 in Kraft getretenen Gesetzes zur Neuregelung der Energiewirtschaftsrechts dar. In der Novelle setzte die Bundesregierung das EU-Gemeinschaftsrecht für die leitungsgebundene Energieversorgung in nationales Recht um. Die letzte Änderung wurde 2008 durch eine erneute Novelle durchgeführt. In der Novelle von 2008 ist zusätzlich das Gesetz zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für den Wettbewerb in Kraft getreten.
